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   FG Bremen, 03.09.2003 - 2 K 520/02   

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https://dejure.org/2003,15187
FG Bremen, 03.09.2003 - 2 K 520/02 (https://dejure.org/2003,15187)
FG Bremen, Entscheidung vom 03.09.2003 - 2 K 520/02 (https://dejure.org/2003,15187)
FG Bremen, Entscheidung vom 03. September 2003 - 2 K 520/02 (https://dejure.org/2003,15187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerbegünstigung für eine an einen Gesellschafter gezahlte Abfindung für die Änderung eines zwischen Gesellschaft und Gesellschafters geschlossenen Mietvertrages als Entschädigung ; Vorliegen einer Entschädigung im Bereich der Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb ; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfindung der Personengesellschaft an den Gesellschafter für vorzeitige Beendigung des Mietvertrags nicht tarifbegünstigt; Feststellung von Einkünften 1997

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Abfindung der Personengesellschaft an den Gesellschafter für vorzeitige Beendigung des Mietvertrags nicht tarifbegünstigt - Feststellung von Einkünften 1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1790
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74

    Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG möglich bei Mitwirkung des

    Auszug aus FG Bremen, 03.09.2003 - 2 K 520/02
    Im Übrigen erfüllt der mietvertragliche Zusammenhang zwischen der Gesellschafterin und der Klägerin die Voraussetzungen für die im laufenden Geschäftsverkehr geschlossenen Verträge auf jeden Fall insoweit, als es sich dabei um ein Geschäft handelt, das als Hilfsgeschäft für jeden Betrieb, der nicht den eigenen Räumen geführt werden kann, abgeschlossen werden muss (vgl. BFH-Urt. vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BFHE 125, 271 , BStBl. II 1979, 9).

    Ein solcher Sachverhalt läge nur vor, wenn der Steuerpflichtige von einem Außenstehenden an der Verwirklichung seines Gewinnstrebens durch Anwendung eines nicht unerheblichen, tatsächlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Drucks gehindert worden wäre (BFH in BFHE 120, 271, BStBl II 1979, 9).

  • BFH, 27.11.1991 - X R 10/91

    Konkretisierung des Begriffs Entschädigung im Sinne der Einkünfte aus

    Auszug aus FG Bremen, 03.09.2003 - 2 K 520/02
    Dies gelte auch für Zahlungen, mit denen entgangener Gewinn i.S. des § 252 BGB ausgeglichen werden solle (Hinweis auf BFH-Urteil vom 27. November 1991 X R 10/91, BFH/NV 1992, 455).

    Der Änderungsvertrag diente damit der Vermeidung etwaiger Schadensersatzansprüche der Gesellschafterin wegen Nichterfüllung des Mietvertrages durch die Klägerin und löste somit eine Zahlung aus, die bürgerlich-rechtlich Erfüllungsleistung eines Rechtsverhältnisses ist; sie ist mithin nicht tatbestandsmäßig im Sinne von § 24 Nr. 1a EStG (vgl. BFH-Urteil vom 27. November 1991 X R 10/91, BFH/NV 1992, 455).

  • BFH, 10.09.1998 - IV R 19/96

    Begünstigte Entschädigung; Abfindung wegen Beendigung eines

    Auszug aus FG Bremen, 03.09.2003 - 2 K 520/02
    Zahlungen, die bürgerlich-rechtlich Erfüllungsleistungen eines Rechtsverhältnisses sind, fallen daher selbst dann nicht unter den Begriff der Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG , wenn sie auf einer neuen Rechts- und Billigkeitsgrundlage beruhen (BFH-Urteil vom 10. September 1998 IV R 19/96, BFH/NV 1999, 178 ).
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